Der Begleitausschuss
Die inhaltliche Begleitung und Koordination der Projekte sowie die Vergabe der Mittel von Bundesprogramm und lokalem Fonds erfolgt durch einen Begleitausschuss. Dieser setzt sich aus kommunalen und zivilgesellschaftlichen Mitgliedern zusammen.
Der Begleitausschuss trifft sich regelmäßig und berät über vorliegende Projektanträge. Auch regionale und überregionale Entwicklungen und Aktionen sind Themen bei den Sitzungen.
Die Protokolle der Sitzungen können nachgelesen werden. Aus Datenschutzgründen sind diese weitgehend anonymisiert.
Der Arbeit des Begleitausschusses liegt eine Geschäftsordnung zugrunde.